(Scheiblauer, AFS 2011/10, S. 290)
Jene "aktiven" Beamtendelikte, die Unternehmer als potenzielle Geschenkgeber über das ertragsteuerliche Betriebsausgaben-Abzugsverbot (be-)treffen könnten, sind im Strafgesetzbuch definiert. Der Autor legt diese Normen "alltagstauglich" dar.