(Steiger, taxlex 10/2012, S. 430)
In der Praxis komme es immer wieder vor, dass forstwirtschaftliche Betriebe für Holzschlägerungsarbeiten "Werkverträge" mit Arbeitern vereinbaren. Der VwGH hatte in seiner Entscheidung vom 18. 1. 2012, 2009/08/0145, eine solche Vereinbarung zu prüfen und gelangte zur Ansicht, dass es sich dabei sozialversicherungsrechtlich um echte Dienstverhältnisse handle.