(Bertl/Hirschler, RWZ 2012/83, S. 290)
Ausgehend von einem konkreten Beispiel wird der Frage nachgegangen, ob bei nicht vollständiger Vertragserfüllung, aber bereits erfolgter Bezahlung für die ausstehende Leistung eine Rückstellung für vorbelastete Einnahmen gebildet werden kann.