VwGH 20. 6. 2012, 2012/17/0146
BAO § 299 (B-VG: Art 140 Abs 7, KBGG: § 18 Abs 1 Z 1)
Mit dem E vom 4. 3. 2011, G 184/10 ua, VfSlg 19.343, hob der VfGH § 18 Abs 1 Z 1 des Kindesbetreuungsgeldgesetzes (KBGG) betreffend Rückzahlung von ausbezahlten Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld auf. Zugleich sprach er gem Art 140 Abs 7 B-VG aus, dass die aufgehobene Bestimmung nicht mehr anzuwenden sei und frühere gesetzliche Bestimmungen nicht mehr in Kraft treten. Ein solcher Ausspruch kommt im Ergebnis einer rückwirkenden Aufhebung für noch nicht entschiedene Fälle gleich.