(Stefaner, SWI 10/2012, S. 443)
§ 10 Abs 7 KStG soll die doppelte Begünstigung von grenzüberschreitenden Beteiligungserträgen bekämpfen. Der Autor analysiert die Frage, ob die Anti-Steuerarbitrage-Regel des § 10 Abs 7 KStG auch dann greift, wenn nach dem ausl Steuerrecht zwar die Möglichkeit besteht, dass die Erträge abgezogen werden, diese Möglichkeit jedoch nicht genutzt wird.