(Ludwig, FJ 10/2012, S. 298)
Von einer Entsendung spricht man im Allgemeinen, wenn ein Arbeitnehmer in einem Land angestellt ist und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer beauftragt, für ihn vorübergehend im Ausland zu arbeiten. Im Beitrag werden die steuerrechtlichen Konsequenzen einer Entsendung anhand der Richtlinien des OECD-Musterabkommens dargestellt.