(Fellner, SWK 30/2012, S. 1267)
Im Plenum des Nationalrats werde demnächst das Transparenzdatenbankgesetz 2012 beschlossen werden. Nach § 1 Abs 1 TDBG 2012 diene das Transparenzportal der Darstellung angebotener Leistungen, des Einkommens des Leistungsempfängers, der vom Leistungsempfänger erhaltenen Leistungen und der Darstellung einer Information über Leistungen.