(Beiser, SWK 29/2012, S. 1238)
Das 1. StabG 2012 schafft ab 1. 4. 2012 eine neue Rechtsgrundlage für die Ertragsbesteuerung von Grundstücksveräußerungen. Der Begriff des Grundstücks nach § 30 EStG werde systematisch konsistent ausgelegt. Der Bauberechtigte wird wirtschaftlicher Eigentümer (§ 24 BAO) von Grund und Gebäude. Baurechtseinräumungen seien als Grundstücksveräußerungen zu besteuern.