Ab 2013 erfolgt die Bewertung der Zinsenersparnis bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen aufgrund der Schwankungen der Zinssätze auf dem Kapitalmarkt erstmals mittels eines variablen Zinssatzes, der ähnlich wie die Bausparprämie, einmal jährlich (bis 30. November) für das Folgejahr veröffentlicht wird.