(Prodinger, SWK 25/2012, S. 1090)
Sonderregelungen für die kapitalistische Personengesellschaft führen zu einer Ausdehnung der Buchführungspflicht. Vermietet eine KG unbewegliches Vermögen, so ergebe sich die Abgrenzung einer Einstufung als Unternehmer nach anderen Kriterien als die steuerliche Abgrenzung zwischen betrieblicher und vermögensverwaltender Tätigkeit. Daraus folgten Schwierigkeiten für die Praxis.