(Varro, PSR 3/2012, S. 123)
Das Abkommen kommt grundsätzlich auch für natürliche Personen zur Anwendung, die hinter einer nicht effektiv besteuerten, widerrufbaren oder transparenten Stiftung stehen. Die Schweizer Banken sollen jedoch nicht verpflichtet werden, Nachforschungen zu starten, um solche Personen zu finden. Varro stellt die stiftungsrelevanten Auswirkungen des Abkommens im Überblick dar.