Mit Erkenntnis vom 21. September 2011, G 34/11 ua, hat der VfGH die Abs 1 und 1a des § 26 Gerichtsgebührengesetz, GGG, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2013 als verfassungswidrig aufgehoben. Am 13. September 2012 hat das BMJ einen Begutachtungsentwurf zu einer Grundbuchsgebührennovelle (GGN) mit Änderungen des GGG, des GEG und des GrEStG 1987 vorgelegt; der Begutachtungsentwurf hat ein außerordentliches mediales Echo ausgelöst, da eine erhebliche Belastung weiter Bevölkerungskreise befürchtet wurde. Am 30. Oktober 2012 langte die Regierungsvorlage zur Grundbuchsgebührennovelle im Nationalrat ein.1