Die FinanzOnline-Erklärungsverordnung wird iZm mit gesetzlichen Neuregelungen der Kapital- und Immobilienbesteuerung ergänzt, und zwar um die KESt-Anmeldung nach § 96 Abs 3 EStG (ab 1. 2. 2013), die Mitteilungen an das Finanzamt über Depotübertragungen nach § 27 Abs 6 Z 1 lit a EStG (ab 1. 7. 2013) und die in § 30c EStG im Rahmen einer Abgabenerklärung gemäß § 10 Abs 1 GrEStG vorgesehene Mitteilung über Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (ab Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen). Fünfte Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung; BGBl II 2012/372, ausgegeben am 12. 11. 2012.