(Summersberger, taxlex 9/2012, S. 366)
Ausgehend vom Sachverhalt, dass ein Unternehmen aus der Gesundheitsbranche eine Vielzahl von Waren (Kräuterliköre, Vitamin- und Fischölkapseln) importiert, geht der Autor den Fragen nach, in welche Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur Waren einzureihen sind, die der Gesundheit dienen, und welche Rechtsfolgen sich daran knüpfen.