(Kofler, SWK 25/2012, S. 1087)
Der UFS hatte die Steuerschuldnereigenschaft des Anmelders (Spediteurs) in den Fällen der ungerechtfertigten Inanspruchnahme des Art. 6 Abs 3 UStG bejaht und die Anwendbarkeit des Art. 7 Abs 4 UStG verneint. Die Absicht, den Spediteuren mit der Änderung der Arbeitsrichtlinie ZK-4200 entgegenzukommen, sei offenkundig, rechtlich überzeuge sie nicht.