(Ludwig, SWK 26/2012, 1128)
Vielfach werden Sicherungsmaßnahmen im Rahmen einer abgabenbehördlichen Außenprüfung gesetzt. Trotz einer Bewilligung der Aussetzung der Einhebung blieben erworbene Pfandrechte aufgrund eines Sicherstellungsauftrags erhalten, obwohl die Einhebung und Einbringung durch die Aussetzung gehemmt werden.