(Weninger, SWI 9/2012, S. 438)
Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses seien grundsätzlich nur dann Berufsausbildung, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden.