Werden marktkonforme Preisbandbreiten aus privaten Gründen (§ 20 EStG) unterschritten, stellt sich die Frage nach systematisch konsistenten Lösungen in der Einkommensteuer. Der Beitrag löst Fallbeispiele systematisch teleologisch. Die neu geregelte Ertragsbesteuerung von Grundstücksveräußerungen bildet dabei einen Schwerpunkt.