(Malainer/Staribacher, RdW 2012/530, S. 494)
Mit Erk 2009/15/0105 vom 28. 2. 2012 hat der VwGH entschieden, dass die Kosten für den Privatpilotenschein auch dann als Werbungskosten absetzbar sind, wenn die Privatpilotenausbildung im Zuge einer "modularen Ausbildung" zum Verkehrspiloten absolviert wird. Dadurch sei endlich der letzte Schritt in der Gleichstellung zwischen modularer und linearer Ausbildung abgeschlossen.