(Prodinger, SWK 23/2012, S. 1005)
Verkauft eine KG ein Grundstück, oder wird es entnommen, treten nach dem 1. StabG 2012 bestimmte Rechtsfolgen ein. Die Abgrenzung sei im Einzelnen noch ungeklärt und es entstünden neue Fragen in anderen Gebieten. Hinsichtlich der Ausnahmebestimmungen könnten Abgrenzungsschwierigkeiten auftreten.