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GesRÄG 2011: Internetadressen (endlich) im Firmenbuch

ArtikelrundschauGesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungÖStZ 2012/66ÖStZ 2012, 27 Heft 1 und 2 v. 20.1.2012

(Thiele, jusIT 2011/94, S. 209)

Aufgrund des GesRÄG 2011 ist seit 1. 8. 2011 die Internetadresse eines protokollierungsfähigen Rechtsträgers ein gesetzlicher Eintragungstatbestand nach § 3 Abs 2 FBG. Börsennotierte AG müssen sogar die Internetadresse bis 31. 7. 2012 im Firmenbuch ergänzen lassen, alle übrigen Rechtsträger können die Eintragung freiwillig beantragen.

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