(Knapp, taxlex 8/2012, S. 318)
EuGH und VwGH würden in ihrer jüngeren Rsp den Aspekt der wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch im Bereich der Gesellschaftsteuer verstärkt miteinbeziehen. Sachverhalte, wie bspw Großmutterzuschüsse, die einer streng formalen Prüfung zufolge nicht gesellschaftsteuerpflichtig wären, könnten dennoch Gesellschaftsteuerpflicht auslösen.