(Marchgraber, SWI 8/2012, S. 361)
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Die im Schrifttum gegen die Unionsrechtskonformität des § 12 EStG vorgebrachten Bedenken würden durch das von der Europäischen Kommission gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren an Brisanz gewinnen. Bei genauerer Betrachtung der Einschränkung des § 12 Abs 3 Z 2 EStG würden sich die Zweifel an der Unionsrechtskonformität erhärten.