(Maska, taxlex 8/2012, S. 333)
Jener Elternteil, der neben dem Bezug des Kinderbetreuungsgelds tätig sein möchte, hat gewisse Zuverdienstgrenzen zu beachten. Fällt die Wahl auf eine der vier Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgelds, hat der Bezieher die Möglichkeit, den individuellen Grenzbetrag zu wählen. Wie sich dieser errechnet, wird im Artikel näher beschrieben.