Der Erlass behandelt die ertrag- und umsatzsteuerliche Beurteilung der drei Nutzungstypen von Photovoltaikanlagen (Volleinspeiser, Überschusseinspeiser und Inselbetrieb) im Bereich privater Eigenheime und der Land- und Forstwirtschaft. Zur Abgrenzung private/gewerbliche Stromproduktion wird insbesondere klargestellt, wann eine "Erzeugung von den Durchschnittsverbrauch deutlich übersteigenden Energiemengen" vorliegt. Bei einer Photovoltaikanlage, die nicht mehr als 150 % des Durchschnittsverbrauchs (bzw des durchschnittlichen Stromverbrauchs des Haushalts des Abgabenpflichtigen) abdeckt, geht das BMF davon aus, dass sie vorrangig aus privaten Motiven und nicht zur Erbringung von Leistungen am Markt betrieben wird.