(Renner, ÖStZ 2012/627, S. 346)
Der VwGH habe zum Ausdruck gebracht, dass bei bestimmten Berufsgruppen auch der - üblicherweise der Lebensführung zuzuordnende und somit nichtabzugsfähige - Besuch "persönlichkeitsbildender" Seminare Werbungskosten darstellen könne. Das Erk erweitere die steuerliche Berücksichtigungsmöglichkeit, ein genereller Freibrief für die Abzugsfähigkeit sei daraus nicht ableitbar.