Das geplante AbgÄG 2012 nimmt die Tätigkeiten von freiberuflich tätigen Heilmasseuren in die Umsatzsteuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 19 UStG auf. Der Beruf des Heilmasseurs zählt zu den sog Gesundheitsberufen, die in unserer Gesellschaft an Bedeutung gewinnen. Trotz gewisser Ähnlichkeiten gilt es, jeden Beruf für sich separat zu betrachten, zumal aus umsatzsteuerlicher Sicht eine differenzierte Behandlung geboten ist. Der folgende Beitrag soll einen knappen Überblick der umsatzsteuerlichen Fragen ausgewählter Berufe bieten. Dabei werden die einzelnen Gesundheitsberufe charakterisiert und aktuelle Entwicklungen aufgezeigt.