Anlässlich der Einführung der neuen Immobilienbesteuerung mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 fanden im BMF Diskussionsrunden mit Vertretern der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der Österreichischen Rechtsanwaltskammer sowie der Österreichischen Notariatskammer statt. Ziel dieser Gespräche war die Klärung von Zweifelsfragen, die im Vorfeld durch die teilnehmenden Organisationen an die Fachabteilung VI/6 für Einkommen- und Körperschaftsteuer herangetragen worden waren. Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussprotokoll festgehalten und darauf aufbauend wurde jetzt eine BMF-Info (abgedruckt in RdW 2012/594) erstellt. Diese gibt die bedeutendsten Diskussionspunkte wieder und behandelt auch darüber hinausgehende Fragestellungen im Zusammenhang mit der neuen Grundstücksbesteuerung in Frage und Antwort. Die getroffenen Aussagen sollen bei der folgenden Wartung in die EStR 2000 eingearbeitet werden. Info des BMF 3. 9. 2012, BMF-010203/0402-VI/6/2012.