(Renner, SWK 16/2012, S. 780)
Zwischen dem UFS und dem Finanzamt ist strittig, ob der Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem Privathaus eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und damit das Recht auf Vorsteuerabzug begründet. Diese strittige Frage wurde seitens des VwGH an den EuGH zur Vorabentscheidung herangetragen.