(Rosenberger/Loidl/Moshammer, SWK 17/2012, S. 808)
Das Unionsrecht hält Einzug in unterschiedlichste Bereiche des österreichischen Steuerrechts. Die Harmonisierung ist in den einzelnen Steuerarten jedoch verschieden weit fortgeschritten. Aufgrund der fehlenden Vollharmonisierung im direkten Steuerrecht komme den Grundfreiheiten wegen ihrer unmittelbaren Anwendbarkeit eine besondere Bedeutung zu.