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Wohnungstausch und Werbungskosten (AfA, Schuldzinsen, Liebhaberei)

ArtikelrundschauEinkommensteuer (allgemein)ÖStZ 2012/641ÖStZ 2012, 358 Heft 14 v. 20.7.2012

(Blasina, UFSjournal 5/2012, S. 164)

Tauscht der Vermieter mit dem Mieter die Wohnung, bleiben die Schuldzinsen an der konkreten Einkunftsquelle bis zu ihrer Veräußerung haften. Einkunftsquelle ist die einzelne Wohnung. Eine Umwidmung des Kredits auf die bisher eigenfinanzierte künftig vermietete Wohnung sei ausgeschlossen.

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