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Unternehmenszusammenschlüsse, Umsatzsteuerbefreiung, Voraussetzungen

JudikaturÖStZ 2012/561ÖStZ 2012, 313 Heft 12 v. 22.6.2012

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 28

VwGH 28. 3. 2012, 2008/13/0172

Hintergrund der (unechten) Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 28 erster Satz UStG (die auf Art 13 Teil A Abs 1 lit f der 6. EG-RL beruht) ist, dass Kosten für steuerfreie Leistungen nicht mit Mehrwertsteuer belastet werden sollen, wenn sich insbesondere kleine (steuerbefreite) Unternehmen zu einer Struktur zur gemeinsamen Erbringung einiger für die steuerfreie Tätigkeit erforderlichen Leistungen zusammenschließen. Deshalb ist ua Voraussetzung, dass die Zusammenschlüsse lediglich Kostenersatz in Form einer verursachungsgerechten Aufteilung auf die einzelnen Mitglieder fordern (vgl zB Achatz/Ruppe, UStG4, § 6 Tz 485, sowie Rattinger in Mehlhardt/Tumpel, UStG § 6 Rz 705).

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