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Berufungsfristverlängerung, widersprüchliche Abweisung verhindert nicht Hemmung

JudikaturÖStZ 2012/455ÖStZ 2012, 264 Heft 10 v. 15.5.2012

BAO § 245 (BAO: §§ 108, 273)

VwGH 23. 11. 2011, 2009/13/0153

Einem nach Abweisung eines Ansuchens um Verlängerung der Berufungsfrist nach § 245 Abs 3 BAO eingebrachten neuerlichen Fristerstreckungsansuchen kommt zwar an sich keine hemmende Wirkung zu (vgl Ritz, BAO4, § 245 Tz 26).

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