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§ 12 Abs 1 Z 1 KStG: Aufwendungen für die Erfüllung von stiftungs- oder satzungsmäßigen Zwecken als Sonderausgaben abziehbar?

ArtikelrundschauKörperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineÖStZ 2012/423ÖStZ 2012, 259 Heft 10 v. 15.5.2012

(Dziurdz, GES 2012/2, S. 86)

Im Zusammenhang mit der im Titel gestellten Frage untersucht der Autor, welche Bedeutung § 8 Abs 2 KStG über die Steuerneutralität der Einkommensverwendung sowie das Abzugsverbot für freiwillige Zuwendungen nach § 12 Abs 1 Z 5 KStG haben.

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