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"Mindestbehaltedauer" bei Investitionszuwachsprämie

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2012/363ÖStZ 2012, 241 Heft 10 v. 15.5.2012

Wie der VwGH schon im Erkenntnis vom 20. 4. 2006, 2005/15/0156, ausgesprochen hat, können Wirtschaftsgüter nur dann einen Anspruch auf IZP vermitteln, wenn sie über einen längeren Zeitraum dem Betrieb als Anlagevermögen dienen. Diese Entscheidung wurde in der Spruchpraxis des UFS und vom BMF (vgl Rz 8217a EStR 2000) uneinheitlich ausgelegt. Kürzlich stellte das Höchstgericht klar, ein Ausmaß der AfA von 50 % der Anschaffungskosten kann dabei aufgrund des ausdrücklichen Verweises auf die "Absetzung für Abnutzung (§§ 7 und 8)" in § 108e Abs 1 EStG als Indiz für die Bejahung eines solchen längeren Zeitraums gewertet werden. Für eine monatsweise Berechnung der betrieblichen Behaltedauer, wie sie das Finanzamt vorgenommen hat, finden sich dagegen in der Bestimmung des § 108e Abs 1 EStG keine Anhaltspunkte.

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