BAO § 293, § 293b
VwGH 17. 11. 2010, 2005/13/0114
Kommt es bei der Einkünfteermittlung zur Doppelerfassung von Abzugsposten (im Beschwerdefall zum doppelten Abzug der Pensionsbeiträge eines unselbständig Beschäftigten), weil deren Erfassung durch eine Eingabe in eine Datenverarbeitungsanlage bei der Behörde verkannt wurde, so fällt das mit dem Einsatz der Datenverarbeitungsanlage verbundene Risiko, dass sich auf diese Weise verwirklicht, in den Bereich der Gefahren, denen der im § 293 BAO normierte Berichtigungsfall entgegenwirken soll. Dieser Berichtigung nach § 293 BAO steht nicht entgegen, dass gleichfalls auch die Voraussetzungen für eine Berichtigung nach § 293b BAO (wegen Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen) erfüllt wären (wie dies im Erk 21. 1. 2004, 2002/13/0071, der Fall war).