(Bergmann, GES 1/2011, S. 30)
Mit dem BBG 2011 wurde die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen grundlegend reformiert. Im Zuge dessen ist es auch zu einigen Änderungen im Bereich der Besteuerung echter stiller Gesellschaften gekommen, welche im Artikel näher behandelt werden.