BMF
Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 knüpfen die Steuerpflicht primär an zivilrechtliche Rechtsvorgänge, wie zB Kaufverträge, Tauschverträge und sonstige Rechtsgeschäfte, die einen Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründen.