(Weber-Wilfert, ZIK 2011/6, S. 4)
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Für die Begünstigung der Bestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG ist es wesentlich, ob ein Betriebsübergang vor oder während eines Insolvenzverfahrens stattfindet. In der Entscheidung ObA 121/09y hat der OGH - wie schon bisher - die Verhinderung eines Missbrauchs betont.