(Kühbacher, SWI 2/2011, S. 74)
Der Autor bespricht den Schlussantrag der Generalanwältin in der RS Haribo und Österreichische Salinen AG. Dieser bestätige indirekt die Gleichwertigkeit von Anrechnungs- und Befreiungsmethode. Eine Vermeidung der Doppelbesteuerung sei auch bei Portfoliodividenden periodenübergreifend sicherzustellen.