Mit dem Entwurf zum neuen InvFG 2011 soll das InvFG 1993 unter Einbeziehung der Regelungen für EU-rechtlich harmonisierte Investmentfonds (OGAW-IV-Richtlinie 2009/65/EG) neu gefasst werden. Überdies sind darin die erforderlichen flankierenden Regelungen zu Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft vorgesehen.