(Weber, SWK 1/2011, S 33)
Die Ausführungen im Salzburger Steuerdialog 2010 zur Rz 1052 LStR führen in der Praxis zu Verunsicherung, weil sie zu § 67 EStG, zur ständigen VwGH-Judikatur, zu den LStR selbst (Rz 1050 ff) und zur bisherigen Verwaltungspraxis offensichtlich in Widerspruch stehen. Der Autor versucht, das Thema systematisch aufzuarbeiten.