(Kühbacher, SWK 2/2011, S 59)
Der EuGH widerspricht der Ansicht, wonach die NoVA als Teil des Entgelts gemäß § 4 UStG einen Bestandteil der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bildet. Nach Kühbacher ergäbe sich aufgrund des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs für die Steuerpflichtigen ein Rückerstattungsanspruch bezüglich der zu viel entrichteten Umsatzsteuer.