EStG 1988: § 34 Abs 1 und 3
VwGH 22. 3. 2010, 2007/15/0256
Den infolge der Bepflanzung einer Terrasse in einer Wohnungseigentumsanlage notwendigen Reinigungs-, Ein- und Auswinterungsmaßnahmen fehlt das Element der zur Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung nach § 34 Abs 1 EStG erforderlichen Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs 3 EStG, ungeachtet dessen, dass der Beschwerdeführer die in Rede stehenden Arbeiten wegen einer körperlichen Behinderung nicht selbst durchführen konnte. Auch das Vorbringen unter dem Aspekt der Üblichkeit derartiger Maßnahmen aus Gründen des Sichtschutzes zeigt nicht auf, dass die (weitere) Benützung der Wohnung ohne Bepflanzung der Terrasse nicht zuzumuten gewesen wäre. Fehlte die Zwangsläufigkeit, geht auch der Vergleich der strittigen Aufwendungen mit jenen für die Beschäftigung einer notwendigen Haushaltshilfe für eine behinderte Person von vornherein fehl.