(Hammerl, FJ 12/2010, S. 367)
Der VfGH hat mit E vom 30. 9. 2010, G 35/10, den Ausschluss des Verlustvortrags bei Einkünften aus außerbetrieblichen Einkunftsquellen als verfassungswidrig erachtet. Im Beitrag werden die Gründe und die möglichen Folgen dieser Entscheidung beleuchtet und die voraussichtliche Reaktion des Gesetzgebers dargestellt.