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Verlustvortrag: Der VfGH und eine rasche Gesetzesreparatur

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtÖStZ 2011/134ÖStZ 2011, 88 Heft 4 v. 21.2.2011

(Atzmüller, RdW 2010/805, S. 797)

Der VfGH hat mit E vom 30. 9. 2010, G 35/10, die Beschränkung des Verlustvortrags auf betriebliche Einkünfte aufgehoben. Die Bundesregierung hat rasch reagiert: Eine neue Verteilungsbegünstigung wird für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eingeführt, der Verlustvortrag bleibt unverändert.

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