(Atzmüller, RdW 2010/805, S. 797)
Der VfGH hat mit E vom 30. 9. 2010, G 35/10, die Beschränkung des Verlustvortrags auf betriebliche Einkünfte aufgehoben. Die Bundesregierung hat rasch reagiert: Eine neue Verteilungsbegünstigung wird für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eingeführt, der Verlustvortrag bleibt unverändert.