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Eine gesetzliche Verpflichtung zur Angabe von Vorjahreszahlen für Beträge im Anhang eines UGB-Abschlusses, die keine Posten sind, besteht nicht

ArtikelrundschauGesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungÖStZ 2011/986ÖStZ 2011, 557 Heft 22 v. 25.11.2011

(Wirth, RWZ 2011/69, S. 274)

Der Autor kritisiert die von Altenburger in seinem Beitrag in RWZ 7-8/2010, S 211 ff, dargelegten Argumente für die Auslegung des § 223 Abs 2 Satz 1 UGB, weil sie sowohl dem Gesetz als auch der Absicht der seinerzeit im BM für Justiz zur Vorbereitung des RLG eingesetzten Arbeitsgruppe widersprechen würden.

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