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VwGH: Adoptionskosten sind außergewöhnliche Belastung

ArtikelrundschauEinkommensteuer (allgemein)ÖStZ 2011/970ÖStZ 2011, 556 Heft 22 v. 25.11.2011

(Grün, taxlex 9/2011, S. 321)

Nach einem VwGH-Erk können Kosten für eine Adoption jedenfalls dann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn die Fortpflanzungsunfähigkeit nicht freiwillig herbeigeführt wurde und eine In-Vitro-Fertilisation aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Damit dehnt der VwGH seine zur IVF entwickelte Rechtsprechung auf die Adoption aus.

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