(Hosp/Langer, PSR 2011/2, S. 79)
Bei Stiftungen sind die reguläre Besteuerung, die ESA geprüfte Besteuerung als Privatvermögensstruktur, die gemeinnützige Stiftung und die Übergangsfrist für Altgesellschaften zu unterscheiden. Die Steuerreform brachte zudem Änderungen bei der Behandlung von Vermögenseinbringungen sowie bei Ausschüttungen aus der Stiftung.