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Höherer Grenzwert für Pensionsabfindungen

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2011/906ÖStZ 2011, 514 Heft 21 v. 15.11.2011

Der auch für die begünstigte Besteuerung nach § 67 Abs 8 lit e EStG maßgebliche Abfindungsgrenzbetrag gemäß § 1 Abs 2a PKG beträgt ab 1. 1. 2012 11.100 €. Erlass des BMF 28. 10. 2011, BMF-281000/0087-I/4/2011.

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